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Landeshotelfachschule Kaiserhof

Personal

Inhaber von Spitzenpositionen in der Verwaltung

Die Schule haben keine Führungskräfte in Spitzenpositionen.

Inhaber von Führungsaufträgen

Die Schule leitet derzeit die Schulführungskraft
Hartwig Gerstgrasser
Freiheitsstr. 155
39012 Meran (BZ)
Tel.: +390473203200
E-Mail: hartwig.gerstgrasser@schule.suedtirol.it

01_Ernennungsdekret Nr. 15929 vom 09.09.2022 (Ernennung gültig bis 04.08.2026)
02_Lebenslauf
03_Erklärungen über weitere Ämter und Beauftragungen
04_Erklärungen über das Nichtvorhandensein von Gründen der Nichterteilbarkeit oder Unvereinbarkeit des Führungsauftrages
05_Jährliche Erklärungen über das Nichtbestehen von Unvereinbarkeitsgründen
06_Jahreseinkommen
(Die Besoldung der Führungskraft fällt nicht in die Zuständigkeit der Bildungseinrichtung)
Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausgeschiedene Führungskräfte

Informationen zu den ausgeschiedenen Führungskräften finden Sie hier:
a) für die Schulen staatlicher Art
b) für die berufsbildenden Schulen

Strafen für unterlassene Mitteilung der Daten

Die Feststellung der Verletzung einiger der laut Artikel 14 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33 vorgesehenen Veröffentlichungspflichten hat eine verwaltungsrechtliche Geldbuße von 500 bis 10.000 Euro zu Lasten der für die fehlende oder unvollständige Mitteilung, sowie gegenüber der für die fehlende Veröffentlichung verantwortlichen Personen zur Folge und die entsprechende Maßnahme wird auf der Website der Verwaltung veröffentlicht (Artikel 47 gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33).

Bis heute ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender Mitteilung oder fehlender Veröffentlichung der Informationen und der Daten bekannt.

Organisatorische Positionen

Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430. (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo 14 marzo 2013, n. 33)

Stellenplan

Weitere Informationen: Daten zum Personalstand
Jahresbericht zur Personalstruktur
Kosten Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag

Abwesenheitsquoten

Die Abwesenheitsquoten für das Personal der Landesverwaltung  finden Sie unter dem folgenden Link veröffentlicht: Abwesenheitsquoten
Dreimonatliche Veröffentlichung der An- und Abwesenheitsquoten des Personals der Landesverwaltung. Die Abwesenheitsquote beinhaltet die Abwesenheiten aus nicht arbeitsbedingten Gründen: Urlaub, Krankheit, Mutterschaft, Studium, andere Gründe.

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge

Kollektivvertragsverträge

Kollektivverträge auf Landesebene

Ergänzende Verträge

Ergänzende Verträge

Unabhängige Bewertungsgremien

Gemäß Art. 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 gibt es an den Schulen keine unabhängigen Bewertungsgremien (sog. OIV).

Letzte Aktualisierung: Heute